Bebauungsplan Warenberg, 1. Änderung
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Thema:
Zeitraum:
Ziel:
Zielgruppe:
Stadtentwicklung
07.08.2023 - 08.09.2023
Nachverdichtung (Schaffung von Wohnraum)
alle Einwohnerinnen und Einwohner von Villingen-Schwenningen
Anlass und Ziel der städtebaulichen Planung im Bereich "Warenberg"
Der Technische Ausschuss der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2023 gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist, den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Warenberg, 1. Änderung". Durch dieses Bebauungsplanverfahren wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Warenberg" teilweise überplant. Das Plangebiet befindet sich westlich der "Rietheimer Straße" und umfasst die Flurstücke 1992/29, 1992/31, 1992/32, 1992/33, 1992/34 und 1992/57 der Gemarkung Villingen. Die genaue Abgrenzung ist in der nebenstehend abgebildeten Übersicht dargestellt.
Der Eigentümer beabsichtigt, auf seinem Grundstück an der "Rietheimer Straße" in Villingen ein Projekt der Nachverdichtung zu realisieren. Dort sollen auf bestehenden Garagenzeilen Ein- und Zweizimmerwohnungen in modularer Bauweise entstehen. Hierzu sollen die Garagenzeilen mit einer Stahlkonstruktion überbaut werden. Auf diese werden die eingeschossigen Wohnmodule so abgesetzt, dass eine Nutzung der Garagen weiterhin möglich ist. Abhängig von der späteren modularen Konfiguration der Einheiten sind ca. 10 Wohneinheiten denkbar. Die Wohnmodule werden mit einer Dachbegrünung versehen, so dass hinsichtlich Kleinklima und Regenrückhaltung eine Verbesserung erzielt werden kann. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung
in der Zeit vom 07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023
im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Abt. Planung, Flur
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die ausgelegten Planunterlagen können im genannten Zeitraum ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen eingesehen werden:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | Villingen-Schwenningen
Da es sich bei diesem Verfahren nicht um ein komplexes Bebauungsplanverfahren handelt, wird die gesetzliche Auslegungsfrist nicht verlängert.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Termin
07.08.2023 - 08.09.2023
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Flur
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen:
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Informationsmöglichkeit zu den Auswirkungen des Bebauungsplans
Gemäß § 13 a Abs. 3, Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung
in der Zeit vom 21. Juli 2023 bis einschließlich 04. August 2023
im Stadtplanungsamt, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Abt. Planung, Zimmer 317
während der üblichen Öffnungszeiten unterrichten.
Termin
21.07.2023 - 04.08.2023
Veranstaltungsort
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9
2. Obergeschoss, Zimmer 317
Eine Beteiligung ist nicht mehr möglich.
Derzeit liegen noch keine Ergebnisse vor.
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Stadtplanungsamt - Abteilung Planung
Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07720 / 82-2837
Ihr Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Referat des Oberbürgermeisters
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Postanschrift
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
07721 / 82-2007