Auskunft aus dem Altlastenkataster
Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.
Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen gem. BBodSchG:
- Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
- Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
- Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht
Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg finden Sie solche Grundstücke in den Bodenschutz- und Altlastenkatastern.
Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen die Bodenschutz- und Altlastenkataster.
Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster dürfen nur an Eigentümer der jeweiligen Fläche oder deren Bevollmächtigte gehen.
Ablauf
- Füllen Sie dazu das Online-Formular mit allen notwendigen Angaben aus.
- Laden Sie notwendige Nachweise hoch
- Bearbeitung der Anfrage durch die zuständige Stelle
- Antwort über das Serviceportal
Die Auskunft enthält folgende Informationen:
- Eintrag der Fläche im Kataster oder ob diese nicht erfasst ist
- Handlungsbedarf mit ergänzenden Kriterien, falls Eintragung vorhanden
- Beweisniveau der Fläche (= Grad der Bearbeitung), falls Eintragung vorhanden
Unterlagen
Nachweis des berechtigten Interesses auf Einsicht ins Bodenschutz- und Altlastenkataster. Dies können bspw. sein:
- Vollmacht des Eigentümers zur Einsichtnahme
- Maklervertrag
- Grundbuchauszug oder notarielle Urkunde bei Eigentümerwechsel
- Nachweis über Sicherheiten auf diesem Grundstück (Grundschuld, Hypothek o.ä)
Fristen
keine
Kosten
Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erfolgen entgeltfrei!
Sonstiges
keine