Denkmalschutz

Die Stadt Villingen-Schwenningen verfügt in ihren Stadtbezirken und Ortsteilen über eine große und vielfältige Anzahl Bau-, Kunst- und archäologischer Kulturdenkmale.

Kulturdenkmale sind Zeugnisse unser Geschichte. Sie schaffen identitätsstiftende Orte und erzählen anschaulich unsere Bau- und Kulturgeschichte. Unsere bis in die Zeit um 1100 zurückgehenden Kulturdenkmale der Bau- und Kunstgeschichte und unsere bis in das Mesolithikum zurückreichende archäologische Geschichte soll an künftige Generationen möglichst unverfälscht weitergegeben werden.

Veränderungen an Kulturdenkmalen sind daher vor Baubeginn mit den Denkmalschutzbehörden abzustimmen. Alle Maßnahmen, die die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals bzw. seiner schützenswerten Bestandteile verändern, bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung. Da in der Regel auch das Innere eines Denkmals schützenswert ist, bedürfen auch Maßnahmen im Inneren der Gebäude der Abstimmung und Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörden. Zu den zu genehmigenden Maßnahmen gehören insbesondere: Dacheindeckungen, Fensteraustausche, Fassadeninstandsetzungen, Anbauten, Anbringung von Werbeanlagen, Wärmedämmmaßnahmen, Ausbau von Dachgeschossen, innere Umbauten, statische Eingriffe, Änderungen an historischen Ausstattungselementen.

Die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde beraten und unterstützen Eigentümer, Bauherren, Handwerker und Architekten hinsichtlich aktueller Bauanfragen. Sie sind Ansprechpartner für mögliche Zuschüsse, erhöhte steuerliche Abschreibungen und für die Klärung möglicher Denkmaleigenschaften, organisieren den Tag des offenen Denkmals und unterstützen bürgerschaftliches Engagement von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinen, die sich für den Erhalt und die Vermittlung von Kulturdenkmalen einsetzen.

Hausanschrift

Baurechtsamt

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Öffnungszeiten

Montag – Freitag08.30 – 11.30 Uhr
Montag14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch14.00 – 17.15 Uhr

Ansprechpartner

Amtsleiterin

Petra Wills-Welwarsky