Wohngeldbehörde

Hausanschrift

Justinus-Kerner-Straße 7
78048 Villingen-Schwenningen
Villingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Ansprechpartner

Sachbearbeitung

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Diese Einrichtung gehört zu

Bürgeramt, Abt. Bürgerservice

Beschreibung

Wohngeld

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Bitte beachten Sie:
Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) besteht bei der Wohngeldbehörde aktuell ein sehr hohes Antragsaufkommen, was zu verlängerten Bearbeitungszeiten führt.

Aufgrund der aktuellen Situation haben wir unsere Öffnungszeiten geändert.

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