Wohngeldbehörde
Hausanschrift
Justinus-Kerner-Straße 7
78048 Villingen-Schwenningen
Villingen
07721 822167
wohngeld@villingen-schwenningen.deÖffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 11:30 Uhr |
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Dienstag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 11:30 Uhr |
Ansprechpartner
Sachbearbeitung
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Diese Einrichtung gehört zu
Beschreibung
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Bitte beachten Sie:
Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) besteht bei der Wohngeldbehörde aktuell ein sehr hohes Antragsaufkommen, was zu verlängerten Bearbeitungszeiten führt.
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir unsere Öffnungszeiten geändert.