Freiflächen Photovoltaik

Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 30 % der Bruttostromerzeugung aus Solarenergie zu generieren. Zur Umsetzung dieses Klimaschutzzieles des Landes muss neben der Erschließung des solaren Dachflächenpotenzials auch der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlagen weiter vorangebracht werden.

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 beschlossen, eine Potentialuntersuchung für geeignete Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die Stadt Villingen-Schwenningen erstellen zu lassen. Das Konzept soll auf grundsätzliche Planungsleitsätze aufbauen und geeignete Bewertungskriterien darstellen, auf dessen Grundlage mögliche und geeignete Standorte im Gebiet aufgezeigt werden können. In der Zukunft kann mit Hilfe dieses Konzeptes die Standortauswahl für Freiflächen-Photovoltaikanlagen fundiert begleitet werden. Das Konzept bietet außerdem eine Basis für eine mögliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für Freiflächenanlagen. Das Konzept wurde anhand der Vorlage des Landes Baden-Württemberg (siehe LUBW) von der Stabsstelle Umweltentwicklung und nachhaltige Planung (SPL-UNP) erstellt.

Die planungsrechtlichen und fachplanerischen Grundlagen sowie die Planungsleitsätze und der Kriterienkatalog des Landes Baden-Württemberg (siehe LUBW) bildeten die Grundlage für die Entwicklung des Konzeptes. Darauf aufbauend wurde ein Kriterienkatalog erstellt, in dem Ausschlussgebiete (Flächen mit absoluter Ausschlusswirkung) bzw. harte Restriktionskriterien und Restriktionsgebiete (Flächen mit bedingter Ausschlusswirkung) bzw. weiche Restriktionskriterien definiert wurden.

Diese Kriterien wurden auf das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen angewandt und in Karten dargestellt.

Das komplette Gutachten mit allen Karten können Sie hier herunterladen.

Die Abwägung, mit welcher Stärke die verschiedenen Belange berücksichtigt werden sollten, oblag der politischen Entscheidung.

Variante 1 (Karte 5) (Vorrangfläche 2 + Grenz- und Untergrenzflächen) stellt mit ca. 836 ha das größte Flächenpotenzial bereit, da auch kleinere Flächen, unter 1 ha Größe, berücksichtigt wurden. Mit 836 ha Fläche könnten etwa 73 % des Gesamtstrombedarfs des Stadtgebiets aus Freiflächensolarenergie erzeugt werden.

Variante 4 wurde durch den Gemeinderat als Grundlage beschlossen. (Karte 8)
Werden nur die Grenz- und Untergrenzflächen betrachtet, welche in PV-Potentialgebieten liegen, ergibt sich folgendes Bild: Die Gesamtfläche dieser Kategorie beträgt 313 ha. Davon sind ca. 31 ha kleiner als 1 ha, ca. 193 ha liegen in der Größenordnung zwischen 1 ha und 5 ha und ca. 89 ha sind größer als 5 ha.

Bei den verbleibenden 89 ha (Grenz- und Untergrenzflächen) mit einer Größe von über 5 ha wurden im Rahmen der Potentialanalyse nur einige wesentliche Kriterien berücksichtigt. Weitere Gesichtspunkte sind in einem konkreten Planverfahren vertiefend zu bearbeiten. Die vorgelegte Potentialanalyse konzentriert sich auf die in den Karten dargestellten Ausschluss- und Restriktionsflächen. Folgende Parameter sind in einem konkreten Planverfahren zu berücksichtigen:

  • Netzanschlusspunkt
  • Landschaftsbild
  • Verschattung
  • Flächengröße
  • Hangneigung
  • Andere zukünftige Planungen

Die Bedingungen für die Förderfähigkeit für Freiflächen-Photovoltaikanlagen waren bisher in einem engen Rahmen abgegrenzt. Im März 2017 hat die Landesregierung Baden-Württemberg durch den Erlass der Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) die Bedingungen für Ausschreibungen von Freiflächenanlagen dahingehend geändert, dass sie jetzt auch für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten geöffnet wurden. Die Gesamtgemarkung der Stadt Villingen-Schwenningen befindet sich vollständig im sogenannten benachteiligten Gebiet.

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