Virtuelles Baurechtsamt: Baugenehmigung online!

Digitaler Bauantrag online! Die Baurechtsbehörde stellt komplett auf den digitalen Prozess um und nimmt ab dem 1.1.2024 in der Regel Bauanträge nur noch digital an. Der Bauantrag kann damit zu jeder Zeit gestellt werden, das lästige Ausdrucken und Unterschreiben von Antragsunterlagen gehört der Vergangenheit an. Hierbei unterstützt das Baurechtsamt im Rahmen der Beratung, falls Fragen oder Probleme auftauchen.
 

Weitere Schulungsunterlagen

Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

In Baden-Württemberg wird intensiv an einer einheitlichen Plattform für alle gearbeitet: ViBa-BW (virtuelles Bauamt Baden-Württemberg). Der Service ist dank der Direktverlinkung über unsere Homepage zu erreichen.

Rechtsgrundlage

Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2022, dass elektronische eingereichte Dokumente im Rahmen eines Bauantrags ausreichend sind. Sie müssen demnach nicht in Schriftform und damit in Papier nachgereicht werden.

Nach dieser langen Übergangsfrist macht zum 1.1.2024 die Stadt Villingen-Schwenningen von § 2 Abs. 3 Nr. 4 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) Gebrauch, wonach verlangt werden kann, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform eingereicht werden. In begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Absprache mit dem Baurechtsamt können Anträge und Vorlagen in analoger Form gestellt werden.

 

Damit das Baurechtsamt einen digitalen Bauantrag elektronisch und möglichst zügig bearbeiten kann, müssen mehrere Vorgaben erfüllt sein.

  • Gem. § 3 Abs. 3 S. 1 LBOVVO sind elektronische Bauvorlagen in archivfähigem Portable Dokument Format (PDF-Dokument) zu übermitteln. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
  • Der digitale Bauantrag ist zur wirksamen Antragstellung aktuell auf dem digitalen Serviceportal ViBa-BW zu stellen. Dieses ist über die Internetseite der Stadt Villingen-Schwenningen zu erreichen.

Verbindliche Dateistrukturen:

Auf der Homepage werden Vorgaben und Dateistrukturen gem. § 3 Abs. 3 S. 2 LBOVVO für die korrekte Einreichung eines digitalen Bauantrags verbindlich eingeführt.

  • Jedes Schriftstück ist als ein PDF einzureichen. Die Dokumente sind jeweils entsprechend zu benennen.
  • Werden Pläne geändert, ist bei der Baubehörde ein Dokument mit neuem Namen und Zusatz "Nachreichung" einzureichen.

 

Ich brauche Unterstützung bei der Anmeldung

Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.

Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

Weitere Informationen zur Bund-ID

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ELSTER-Konto

Tipps & Tricks

Für die Antragstellung benötigen Sie Zugriff auf ein geeignetes Anmeldeverfahren. Sollten Sie noch kein entsprechendes Anmeldeverfahren nutzen, beantragen Sie sich zunächst einen solchen Zugriff. Dies erfolgt über einen Online-Dienst.

Den Zugangs-Code für Ihr Elster-Zertifikat erhalten Sie auf postalischem Weg, was bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Für das BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (für Privatpersonen) ist ggf. die Aktivierung der Online-Funktion auf dem Bürgerdienst notwendig.

Der digitale Bauantrag selbst wird über einen Online-Dienst beantragt. Da es sich um einen neuen Online-Dienst handelt, fehlen die entsprechende Routine im Umgang damit.

Nehmen Sie sich für die Vorbereitung der ersten Antragstellung sowie die Durchführung der Antragstellung daher ausreichend Zeit und planen Sie genügend Vorlauf ein, falls Sie sich bisher noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.

Halten Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Anmeldeverfahren für die Nutzung von digitalen Bauanträgen bereit.

Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat (Privatpersonen), keine BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (Privatpersonen) und kein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat – kurz MUK - (Unternehmen) haben, richten Sie sich ein entsprechendes Konto ein.

Rechnen Sie hierfür mit ca. 14 Tagen Vorlauf zu Ihrer Antragstellung, da ein Teil der Zugangsdaten auf postalischem Weg versendet wird.

Für die Beantragung einer BundID mit einem Elster-Zertifikat halten Sie Ihre 11-stellige persönliche Identifikationsnummer bereit. Sie finden diese u.a. auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Halten Sie für die Beantragung eines Unternehmenskontos Ihre aktuelle Steuernummer bereit. Die Steuer-ID reicht für die Beantragung nicht aus.

Haben sich bei Ihnen in den letzten Monaten Ihre Adressdaten geändert? Dann prüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem Elster-Konto hinterlegt sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie die Daten ändern. Privatpersonen wenden sich an das Einwohnermeldeamt, Unternehmen an das Finanzamt. Die Änderung nimmt ggf. mehrere Wochen in Anspruch.

Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in ihrem Elster-Konto stets aktuell halten.

In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.

Für alle an einem digitalen Antrag beteiligten Personen ist ein Anmeldeverfahren mit substantiellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich.

In dem Bauantragsverfahren gibt es mindestens zwei Rollen, die i.d.R. durch unterschiedliche Personen wahrgenommen werden. Dies sind Entwurfsverfassende und Freizeichnende.

Ausnahmsweise, bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht, können diese beiden Rollen auch von einer Person wahrgenommen werden.

Die Beteiligten des digitalen Antragsverfahrens benötigen entsprechende Zugangsdaten über ein Anmeldeverfahren mit hohem Vertrauensniveau zur Nutzung des Online-Dienstes.

Einige Funktionalitäten in ViBa-BW setzen eine aktuelle Browser-Version voraus.

Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser.

Das System leitet Sie durch die einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung.

Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das bedeutet, dass das Online-Portal Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der Speicherung durch Sie.

In jedem Schritt müssen die Daten vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu können. Mit der Vollständigkeit der Dokumente lassen sich Nachforderungen vermeiden.

Es sind sprechende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Die Verwendung von gängigen oder leicht verständlichen Abkürzungen ist möglich. Die Dateinamen sind auf 20 Zeichen zu begrenzen. Verwenden Sie keine Umlaute (ö, ä, ü).

Die digitalen Dokumente müssen alle im „Portable Document Format Archivable (PDF/A) eingereicht werden. Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Abweichend davon vorliegende digitale Dokumente werden im PDF/A-Format nachgefordert.

Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.

Laden Sie die einzelnen Dokumente getrennt voneinander hoch. Auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente laden Sie als getrennte Dateien hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.

Nachreichen von Dokumenten:
Bitte beachten Sie, dass pro Nachricht die Nachreichung auf 5 Dokumente beschränkt ist. Reichen Sie mehr als 5 Dokumente nach, übermitteln Sie diese in zusätzlichen Nachrichten.

Speichern Sie die Dokumente in Leserichtung ab. Das erleichtert die Bearbeitung der Dokumente. Planunterlagen können nur dann bearbeitet werden, wenn der korrekte Maßstab angegeben ist.

Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, kann es im Laufe der Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen.

Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir keine Dokumente, die auf externe Inhalte verweisen (z.B. Verlinkungen auf Internet-Adressen). Dokumente mit Hyperlinks werden von uns gelöscht und führen zu einer Nachforderung.

Sobald Sie ihren digitalen Antrag über die Online-Plattform einreichen, haben wir Zugriff auf Ihre Antragsdokumente und –informationen. Zuvor sehen nur Sie und die am Vorgang digital beteiligten Nutzer*innen Ihre Antragsdaten.

Sowohl die Einsichtnahme als auch die Abgabe einer Stellungnahme können bequem über unser Online-Portal erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür die Ihnen zugesandten Zugangsdaten.
 

Hausanschrift

Baurechtsamt

Winkelstraße 9
78056 Villingen-Schwenningen

Postanschrift

Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen

07720 / 82-2841
07720 / 82-2837
baurecht@~@villingen-schwenningen.de

Öffnungszeiten

Montag – Freitag08.30 – 11.30 Uhr
Montag14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch

14.00 – 17.15 Uhr

sowie nach Vereinbarung 

Ansprechpartner

Amtsleiterin

Petra Wills-Welwarsky